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Abrechnung Osteopathischer Leistungen
Osteopathische Leistungen sind grundsätzlich keine
kassenärztlichen Leistungen.
Osteopathie muss daher nach der GOÄ= Gebührenordnung
für Ärzte analog abgerechnet werden.
In Deutschland werden diese analogen
Abrechnungsziffern von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich beurteilt und akzeptiert. Eine
einheitliche Regelung ist momentan (Stand 2009)
nicht in Sicht, da die Bundesärztekammer die
Kommission zur Osteopathie wieder aufgelöst hat.
Die Deutschen ärztlichen Osteopathischen
Organisationen DGOM, DAAO, DVOM, DGCO bemühen sich
um einheitliche Regelungen zur Abrechnung.
Wir bitten alle Interessenten sich mit der
jeweiligen Organisation in Verbindung zu setzen,
dort kann der aktuelle Stand und die aktuellen
Empfehlungen eingeholt werden.
Das EROP wird sich politisch dafür einsetzen, dass
die ärztliche Osteopathie immer eine privat
ärztliche Leistung bleiben muss.
Gerade der große Zeitaufwand und die intensive und
lang dauernde Fortbildung in Osteopathie muss auch
entsprechend hoch bewertet werden.
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