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Neue EROP Mitglieder ab 2009

Italien: AMOI
Österreich: ÄGO
Deutschland: DGCO


European Register for Osteopathic Physicians 39 rue de Zurich 67000 Strasbourg

Tel.: 0049 (0) 6742  8001-0
Fax: 0049 (0) 6742  8001-27
E-Mail:
info@erop.org

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 

 

 




 

 
Copyright EROP 2009
 


     
 

Abrechnung Osteopathischer Leistungen

 

Osteopathische Leistungen sind grundsätzlich keine kassenärztlichen Leistungen.

Osteopathie muss daher nach der GOÄ= Gebührenordnung für Ärzte analog abgerechnet werden.

In Deutschland werden diese analogen Abrechnungsziffern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich beurteilt und akzeptiert. Eine einheitliche Regelung ist momentan (Stand 2009) nicht in Sicht, da die Bundesärztekammer die Kommission zur Osteopathie wieder aufgelöst hat.

Die Deutschen ärztlichen Osteopathischen Organisationen DGOM, DAAO, DVOM, DGCO bemühen sich um einheitliche Regelungen zur Abrechnung.

Wir bitten alle Interessenten sich mit der jeweiligen Organisation in Verbindung zu setzen, dort kann der aktuelle Stand und die aktuellen Empfehlungen eingeholt werden.

Das EROP wird sich politisch dafür einsetzen, dass die ärztliche Osteopathie immer eine privat ärztliche Leistung bleiben muss.

Gerade der große Zeitaufwand und die intensive und lang dauernde Fortbildung in Osteopathie muss auch entsprechend hoch bewertet werden.